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Allgemeine Geschäftsbedingungen

SGA Trading e.U.

 

1. Präambel
2. Geltungsbereich
3. Vertragsabschluss
4. Rücktritts- / Widerrufsrecht
5. Zahlungsbedingungen
6. Lieferbedingungen, Versand, Rücknahme
7. Übertragung von Rechten und Pflichten; Verbot des Wiederverkaufs; Nutzung; Aufrechnungsverbot
8. Haftungsbeschränkung, Schadenersatz und Gewährleistung
9. Verzug
10. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses
11. Vertragsauflösung aus wichtigem Grund
12. Zurückbehaltungsrecht
13. Vertragsstorno
14. Kommunikation
15. Support und Wartung
16. Geheimhaltung, Loyalität, Urheberrecht und Datenschutz
17. Höhere Gewalt
18. Schlussbestimmungen
19. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

1. Präambel

1.1. Die SGA Trading e.U., Laurentiusweg 125,
4910 Pattigham, FN 453054 g (im Folgenden kurz „SGA“) ist ein vielseitiges Handelsunternehmen und bietet den Vertrieb und den Support mit technischen Waren in allen Bereichen für Privatpersonen als auch gewerbliche Kunden. Zusätzlich Informationen ergeben sich aus dem Impressum, abrufbar unter https://sga.co.at/delivery_information.php.

2. Geltungsbereich

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der SGA und ihren Kunden in der jeweils zum Vertragsabschluss geltenden gültigen Fassung. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von SGA angenommenen Auftrages unter Zugrundelegung dieser AGB und allenfalls bestehenden sonstigen Geschäftsbedingungen der SGA. AGB anderer Vertragspartnern, welche diesen AGB widersprechen, treten ausschließlich dann in Geltung, wenn sich SGA diesen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.
2.2. Diese AGB gelten auch für künftige und ergänzende Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, selbst wenn bei künftigem Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen werden sollte, wobei diese Bestimmung nicht für Verbrauchergeschäfte gemäß dem Konsumentenschutzgesetz idgF (im Folgenden „KSchG“) gilt.
2.3. Die für jedermann unter https://sga.co.at/privacy.php abrufbaren Informationen (Privatsphäre und Datenschutz) bilden einen integrierten Bestandteil dieser AGB.
2.4. SGA behält sich das Recht vor, die jeweils in Geltung stehenden AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen anzupassen. Über konkrete Änderungen wird der Kunde per Brief oder E-Mail informiert. Bei Nutzung der seitens SGA angebotenen Dienstleistungen gilt die Zustimmung zu den geänderten AGB jedenfalls als erteilt. SGA übernimmt keine Haftung, sofern E-Mails aufgrund eingerichteter Viren- oder Spamfilter – außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – nicht beim Kunden einlangen. Allfällige Adressänderungen sind SGA unverzüglich über die unter Pkt 14. angeführten Kommunikationskanäle mitzuteilen und gehen zulasten des Kunden.

3. Vertragsabschluss

3.1. Mit Abgabe der Bestellung bzw. Erteilung des Auftrages erklärt der Kunde sein verbindliches Vertragsangebot.
3.2. Alle Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht. Waren werden ausschließlich in handelsüblichen Mengen abgegeben.
3.3. Das Vertragsverhältnis zwischen SGA und dem Kunden kommt ausschließlich dann – und insbesondere nicht bereits durch eine bloße Zugangsbestätigung, mündliche Auskünfte oder Zusagen – und in jenem Umfang zustande, wenn SGA nach Zugang der Bestellung / des Auftrages eine – gegenüber Unternehmern schriftliche – Auftragsbestätigung übermittelt hat, oder wahlweise mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Support) begonnen hat.
3.4. SGA behält sich das Recht vor, das eingegangene Angebot binnen 14 Tagen gemäß Pkt. 3.3. zu bestätigen. Darüber hinaus ist SGA berechtigt, die Annahme der Bestellung / des Auftrages bspw. aufgrund einer negativen Bonitätsüberprüfung ohne Angabe weiterer Gründe abzulehnen bzw. zu unterlassen.

4. Rücktritts- / Widerrufsrecht
4.1. Der Kunde hat das Recht den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Bei Verbrauchergeschäften, die im Sinne des Fernabsatzes oder außerhalb der Geschäftsräume von SGA (§ 1 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz; im Folgenden „FAGG“) oder im Wege von Haustürgeschäften (§ 3 KSchG) abgeschlossen wurden, sind die entsprechenden Bestimmungen des FAGG bzw. KSchG anzuwenden. Die Erklärung des Widerrufs von einem Fern- oder Auswärtsgeschäft ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Verbraucher kann dafür das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B FAGG verwenden, welches als Annex 1 dieses Dokuments angehängt ist. Die Frist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
4.2. Die Rücktritts- bzw. Widerrufsfrist beginnt bei Kaufverträgen ab jenem Tage zu laufen, an dem die Ware in den Herrschaftsbereich des Kunden bzw. einem ihm zurechenbaren Dritten übergegangen ist bzw. die Ware mangels Entgegennahme hinterlegt wurde. Bei mehreren Teillieferungen bzw. mehreren Lieferungen, wobei die Waren im Zuge eines einmaligen Bestellvorganges bestellt wurden, beginnt die Frist bei Kaufverträgen ab jenem Tage zu laufen, an dem die letzte Teillieferung in den Herrschaftsbereich des Kunden bzw. einem ihm zurechenbaren Dritten übergegangen ist bzw. die Ware mangels Entgegennahme hinterlegt wurde. Werden Waren über einen konkreten Zeitraum hinweg regelmäßig an den Kunden übersandt („Sukzessivlieferungsvertrag“), beginnt die Frist bei Kaufverträgen ab jenem Tage zu laufen, an dem die erste Teillieferung in den Herrschaftsbereich des Kunden bzw. einem ihm zurechenbaren Dritten übergegangen ist bzw. die Ware mangels Entgegennahme hinterlegt wurde.
4.3. Der Widerruf ist formfrei, schriftlich und ausdrücklich über die in Pkt. 14 genannten Kommunikationskanäle zu übermitteln. Das Absenden des Widerrufs vor Ablauf der Frist ist für einen fristgerechten Widerruf ausreichend. Dem Kunden steht es frei, das hierzu von SGA zur Verfügung gestellte Muster-Widerrufsformular (images/widerrufform.pdf) zu verwenden.
4.4 Sämtliche bereits an SGA geleisteten Zahlungen inkl. Versandkosten – mit Ausnahme jener Kosten, welche über den Kosten des Standardversandes liegen – werden – sofern zwischen den Vertragsparteien nicht etwas anderes vereinbart wurde – binnen angemessener Frist im Wege des vom Kunden verwendeten Zahlungsmittels gutgeschrieben.
4.5 Die Rückzahlung erfolgt spätestens 14 Tage ab Eingang und abgeschlossener Überprüfung der Ware(n) durch SGA. SGA behält sich insbesondere das Recht vor, einen etwaigen Wertverlust der auf den Kunden zurückzuführen ist, vom Rückzahlungswert abzuziehen.
4.6 Die Ware(n) muss/ müssen binnen einer Frist von 14 Tagen ab Erklärung des Widerrufs an SGA übersendet werden, wobei die Frist gewahrt wird, wenn die Ware(n) binnen der 14 Tage Frist nachweislich abgesendet wird / werden. Der Kunde trägt die Rücksendungskosten, sofern zwischen den Vertragsparteien nicht etwas anderes vereinbart wurde.
4.7. Kein Widerrufsrecht besteht in jenen Fällen, in denen Waren aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder bereits im Betrieb befindliche bzw. benutzte Waren. Im Übrigen wird auf die gesetzlichen Widerrufsmöglichkeiten verwiesen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Sämtliche Preise verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – in Euro (€) und bei Verbrauchergeschäften zuzüglich Umsatzsteuer (USt) sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge, sofern gesetzlich vorgeben. Kunden, welche als Unternehmer auftreten, wird eine gesonderte Preisliste ausgehändigt bzw. übermittelt, welche die Preise exklusive Umsatzsteuer (USt) ausweist. Bei Rechnungslegung erfolgt sodann die Ausweisung der jeweils gültigen Umsatzsteuer (USt) sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge, sofern gesetzlich vorgeben. Die Preise gelten – sofern nicht anders vereinbart – ohne Verpackungs- und Transportkosten ab Werk. Preisänderungen, insbesondere zwischen Bestellung und Lieferung, sofern die vereinbarte Lieferzeit mindestens 2 Monate überschreitet sowie Irrtum bleiben vorbehalten.
5.2. SGA behält sich das Recht vor die möglichen Zahlungsvarianten (Kreditkarte, PayPal etc) einzelfallbezogen einzuschränken.
5.3. Sämtliche mit der Eintreibung offener Forderungen verbundenen Kosten, dabei insbesondere notwendige Mahn- und Inkassospesen sowie andere zur Verfolgung der Ansprüche von SGA für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten sind vom Kunden zu tragen.
5.4. Sämtliche Waren bzw. Produkte verbleiben bis zur vollständigen Leistungserbringung (bspw. Bezahlung) samt aller damit verbundenen Kosten und Spesen durch den Kunden im Eigentum der SGA (Eigentumsvorbehalt). Insbesondere ist es dem Kunden vor vollständiger Leistungserbringung untersagt, die Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten sonstige Rechte daran einzuräumen. Der Kunde ist verpflichtet, SGA bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich zu benachrichtigen und die Eigentumsverhältnisse gegenüber dem Dritten bekannt zu geben.
5.5. Zahlungen sind binnen der gemäß auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zeitdauer ab Rechnungslegung ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung.
5.6. Einwendungen gegen in der Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden unverzüglich nach bekanntwerden – spätestens jedoch 30 Tage ab Rechnungsdatum – zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages wird durch erhobene Einwendungen nicht gehemmt.

 

6. Lieferbedingungen, Versand, Rücknahme
6.1. SGA behält sich das Recht vor mit externen Liefer- oder Kurierdiensten zusammenzuarbeiten und ist die konkrete Lieferzeit abhängig vom Transportunternehmen. SGA übernimmt keine Haftung für verspätete Zulieferungen, sofern die Verspätung nicht in ihrer Sphäre gründet. Eine verspätete Lieferung berechtigt den Kunden nicht – sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein Fixgeschäft vereinbart wurde – zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Forderung von Schadenersatz. Bei vorbehaltloser Übernahme der Ware durch den Kunden gilt die Lieferung als fristgemäß übernommen.
6.2. Die bestellte Ware wird auf Gefahr und Risiko des Kunden sowie gemäß den Kosten des Pkt. 6.4. per Post bzw. Liefer- oder Kurierdiensten an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert. Geht die Ware während der Versendung unter bzw. wird beschädigt, hat der Kunde etwaige Ansprüche mit dem jeweiligen Liefer- oder Kurierdienst abzuklären und ist diesbezüglich SGA schad- und klaglos zu halten. Diese Bestimmung ist auf Verbrauchergeschäfte nicht anzuwenden.
6.3. SGA sowie ihre betrauten Liefer- oder Kurierdienste werden sich bemühen sämtliche Waren binnen unter Pkt 6.4. genannter Fristen ab ausgesendeter Bestellbestätigung österreich- bzw. deutschlandweit an den Kunden zuzustellen. Eine Garantie hierfür wird nicht abgegeben. Dies gilt insbesondere bei sehr sperriger oder anderweitig schwer zu transportierender Ware bzw. hinsichtlich vereinzelter deutscher Inseln. SGA wird diesbezüglich gesondert mit dem Kunden Kontakt aufnehmen.
6.4. Die aktuell gültigen Liefer- und Versandbedingungen sind abrufbar unter https://sga.co.at/shipping_info.php. Lieferungen außerhalb der genannten Länder bedürfen der gesonderten Kontaktaufnahme über office@sga.co.at und erfolgen ausschließlich per Vorauskasse. SGA behält sich vor Lieferungen außerhalb der genannten Länder ohne Angabe weiterer Gründe abzulehnen.
6.5. SGA bietet ein 14 tägiges Rückgaberecht („14 Tage Cash Back“) an. Die Ware ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – auf eigene Kosten des Kunden inkl. Originalverpackung und Angabe der Kunden- sowie Rechnungsnummer an SGA zurückzusenden. Über diese Frist hinausgehende Rückgaben sind zwischen SGA und dem Kunden gesondert zu vereinbaren; SGA behält sich insbesondere das Recht vor bis zu 10 % des Bezugspreises als Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

7. Übertragung von Rechten und Pflichten; Verbot des Wiederverkaufs; Nutzung; Aufrechnungsverbot

7.1. Die Übertragung von Rechten und Pflichten durch den Kunden auf Dritte aus den zwischen SGA und dem Kunden geschlossenen Verträgen bedürfen der vorherigen – und außer bei Verbrauchern – schriftliche Zustimmung von SGA. Ausgenommen hiervon sind lediglich einzelne Rechte wie z.B. Rückforderungsrechte.
7.2. SGA ist ermächtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen.
Das gilt nicht für Verbrauchergeschäfte; das Recht zum Einsatz von Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
7.3. Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, und – außer gegenüber Verbrauchern – schriftlichen Zustimmung durch SGA. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur Überbindung
dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen SGA diesbezüglich schad- und klaglos.
7.4. Dem Kunden wird eine Aufrechnung mit einer Gegenforderung ausschließlich dann zugestanden, wenn diese Ansprüche rechtskräftig durch ein Gericht festgestellt oder durch SGA schriftlich anerkannt wurden.

8. Haftungsbeschränkung, Schadenersatz und Gewährleistung

8.1. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Schadenersatz- und Gewährleistungsbestimmungen, sofern sie nachstehend nicht abgeändert werden. Bei Verbrauchergeschäften wird auf die zwingenden Bestimmungen des KSchG (insbesondere §§ 8ff) verwiesen. Für Angaben externer Hersteller übernimmt SGA – außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – keine Haftung. Der jeweilige Hersteller ist direkt auf der Homepage unter der Rubrik „Zusätzliche Informationen“ des konkreten Artikels angegeben.
8.2. Ein Kunde, welcher als Unternehmer auftritt, hat zur Wahrung seiner Ansprüche aufgefundene Mängel unverzüglich und ohne unnötigen Aufschub, jedoch längstens binnen 14 Tagen, bei SGA schriftlich – unter umfassender Konkretisierung der Mängel – anzuzeigen.
8.3. Die Haftung von SGA verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger bzw. in 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde bei ordentlicher Sorgfalt vom Schaden hätte Kenntnis erlangen können. Für ein etwaiges Verschulden von SGA trägt der Kunde die Beweislast.
8.4. Die Nachweispflicht der Mangelhaftigkeit trifft den Kunden; § 924 ABGB findet keine Anwendung. Den Kunden trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mängelfeststellung durch SGA zu ermöglichen.
8.5. SGA behält sich im Falle der Gewährleistung das Recht vor, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. Ein Rückgriffsrecht im Sinne des § 933b ABGB ist ausgeschlossen.
8.6. Gegenüber Unternehmern ist SGA zum Schadenersatz in allen in Betracht kommenden Fällen nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verpflichtet (Haftungsausschluss). In Fällen leichter Fahrlässigkeit wird ausschließlich für Personenschäden gehaftet. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, ebenso wenig wie für Schäden, die durch vereinbarungswidriges Verhalten des Kunden ermöglicht oder begünstigt wurden, haftet SGA nicht. Die Rechte auf Irrtumsanfechtung bzw. -anpassung sowie die Anfechtung wegen Verkürzung über die Hälfte werden ausgeschlossen; dies gilt nicht beim Verbrauchergeschäft (§ 6 Abs 1 Z 14 KSchG; § 351 Unternehmensgesetzbuch).
8.7. Die Haftung von SGA ist in jedem gesetzlich zulässigen Fall mit der für den jeweils konkreten Schadensfall zur Verfügung stehenden Versicherungssumme ihrer Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
8.8. SGA übernimmt keine Haftung für den Inhalt der auf der Homepage (https://sga.co.at/) der SGA verlinkten Seiten. Hierfür sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich und ist SGA diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
8.9. Kundenbewertungen widerspiegeln nicht die Meinung von SGA und behält sich SGA vor diese im Falle unangebrachter Wortwahl oder offenkundigen Falschbewertungen zu löschen bzw. zu editieren.

9. Verzug

9.1. Kann binnen der gemäß auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zeitdauer ab Rechnungslegung kein Zahlungseingang auf dem dem Kunden bekanntgegebenen Geschäftskonto verzeichnet werden, befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug; bei Verbrauchergeschäften genügt das rechtzeitige Überweisen am letzten Tag der Frist. Im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung tritt Terminsverlust ein, sohin die gesamte Forderung unverzüglich fällig gestellt wird.
9.2. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist SGA – verschuldensunabhängig – berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren udgl ohne gerichtliche Hilfe zurückzufordern. Diese Vorgehensweise begründet keinen Rücktritt vom Vertrag. SGA kommt jedoch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist das Recht zu teilweise oder zur Gänze vom Vertrag zurückzutreten.
9.3. Im unternehmensbezogenen Rechtsgeschäft gelten Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. über dem Basiszinssatz als vereinbart; in den übrigen Fällen sind die gesetzlichen Zinsen anzuwenden.

10. Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses

10.1. Verträge werden als Dauerschuldverhältnisse vereinbarungsgemäß auf bestimmte oder unbestimmte Zeit (z.B.: regelmäßiger Support) bzw. als Zielschuldverhältnisse (z.B.: Kaufvertrag) abgeschlossen.
10.2. Im Falle einer unbestimmten Vertragsdauer kann der Vertrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Monat schriftlich gekündigt werden, wobei die Kündigung mit Ende des darauffolgenden Monats wirksam wird. Verträge über eine bestimmte Zeitdauer enden automatisch durch Zeitablauf. Alle übrigen Verträge werden durch die vollständige Leistungserbringung durch SGA erfüllt.
10.3. Bei unternehmensbezogenen Geschäften verlängert sich die Vertragsdauer bei auf bestimmte Zeit abgeschlossene Verträge jeweils um jene Dauer, welche zuvor vereinbart wurde, sofern der Kunde nicht binnen einer Frist von 1 Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit mittels eingeschriebenem Brief kündigt. Beim Verbrauchergeschäft wird der Kunde rechtzeitig, d.h. vor Beginn der Kündigungsfrist von 1 Monat, auf die Kündigungsmöglichkeit bei sonstiger Vertragsverlängerung gesondert hingewiesen; der Vertrag ist schriftlich zu kündigen.
10.4. Im Falle eines für eine bestimmte Zeitdauer vereinbarten Kündigungsverzichts, wobei bei Verbrauchergeschäften eine maximale anfängliche Mindestvertragsdauer bis zu 24 Monaten möglich ist, kann eine ordentliche Kündigung seitens des Kunden erst wirksam werden, sobald dieser Zeitraum ab dem Vertragsbeginn vollständig verstrichen ist. Wird vor Ablauf dieser Mindestvertragsdauer der Vertrag durch außerordentliche Kündigung seitens SGA beendet, dann wird dem Kunden das aliquote Restentgelt in Rechnung gestellt, wobei die Berechnung des Restentgelts erfolgt wie nachstehend: Fixes Entgelt, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende des Kündigungsverzichtes angefallen wäre.
10.5. Allfällige Entgelte bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind vertraglich zu vereinbaren.

11. Vertragsauflösung aus wichtigem Grund

11.1. Als wichtiger Grund für die Vertragsauflösung gelten

  • Zahlungsverzug bzw. bei eingeleitetem Insolvenzverfahren der Zahlungsverzug von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Forderungen,
  • die Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens,
  • die Anhängigkeit von zumindest zwei Exekutionsverfahren von Gläubigern des Kunden,
  • die Einleitung eines Liquidationsverfahrens,
  • Tod des Teilnehmers,
  • wenn bei Zahlungsverzug eine Aufforderung zur Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung nicht erfüllt wird,
  • der Verdacht des Missbrauchs des Kommunikationsdienstes,
  • ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertragliche Bestimmungen.

11.2. Die Punkte a) – d) sind nicht wirksam gegenüber Verbrauchern; gegenüber Unternehmern nur nach Maßgabe des § 25a und § 25b Insolvenzordnung, und gelten nicht als wichtige Gründe, sofern Vorauszahlung oder Sicherstellungen vereinbart wurden, die einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von SGA entgegenstehen.
11.3. SGA kann wahlweise und gemäß eigenem Ermessen nicht nur mit Vertragsauflösung, sondern auch mit Supportunterbrechung vorgehen. Das Recht
auf außerordentliche Vertragsauflösung durch SGA aus wichtigem Grund bleibt jedenfalls unberührt.

12. Zurückbehaltungsrecht

12.1. Das Recht des Kunden – mit Ausnahme von Verbrauchergeschäften – auf Zurückbehaltung seiner vertraglichen Leistung gemäß § 1052 ABGB, zur
Sicherstellung oder Erwirkung der Verweigerung der Gegenleistung, wird ausgeschlossen.

13. Vertragsstorno

13.1. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt bereits abgeschlossene Kaufverträge vor Auslieferung der Ware zu stornieren. Der Kunde hat hierzu per E-Mail (office@sga.co.at) bei SGA anzusuchen und ist eine Stornierung des Vertrages ausschließlich bei schriftlicher Bestätigung durch SGA zulässig.
13.2. SGA behält sich das Recht vor, eine Stornogebühr in der Höhe bis zu 20 % des Kaufvertrages, zumindest jedoch € 15,00 dem Kunden in Rechnung zu stellen.

13.3. Die Nichtannahme einer Nachnahmessendung kommt keiner Stornierung des Vertrages gleich.

14. Kommunikation

14.1. Die allgemeine Erreichbarkeit von SGA ist über folgende Kommunikationskanäle möglich und werden Anfragen zu den branchenüblichen Kernzeiten (Mo-Do 09:00-16:00 Uhr, Fr 09:00-12:00 Uhr) beantwortet.

14.2. Sofern gesondert vereinbart, sind Leistungen außerhalb dieser gemäß Pkt. 14.1. genannten Kernzeiten mit einem Zuschlag von 50% abzugelten.

15. Support und Wartung

15.1. Wartungsarbeiten können ausschließlich zu den branchenüblichen Kernöffnungszeiten (Pkt 14.) durch SGA durchgeführt werden. Support vor Ort wird nach Verfügbarkeit erbracht. SGA gibt ohne gesonderter Wartungsvereinbarung keine wie auch immer gearteten Zusagen ihrer Bereitschaft.

15.2. Support- sowie Wartungsverträge können zwischen den Vertragsparteien auf unbestimmte oder bestimmte Zeit abgeschlossen werden.
15.3. Auf bestimmte Zeit abgeschlossene Verträge verlängern sich jeweils um die Dauer der zuvor bestimmten Zeitdauer, wenn diese nicht binnen 1 Monat vor Ablauf der Bindungsdauer, bei SGA einlangend schriftlich aufgekündigt werden. Verbraucher werden hinsichtlich ihres Kündigungsrechts zeitnahe, rechtzeitig und ausdrücklich hingewiesen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß Pkt 10.
15.4. Im Zweifel sind Verträge als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen anzunehmen.

16. Geheimhaltung, Loyalität, Urheberrecht und Datenschutz

16.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich über den Inhalt dieser AGB Stillschweigen zu bewahren; dies gilt insbesondere auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages. SGA steht jedoch frei und ist hierzu berechtigt, in Referenzlisten auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden hinzuweisen. Die vorstehenden Verpflichtungen beziehen sich nicht auf Informationen, die zum Zeitpunkt ihrer Kenntniserlangung durch eine der Parteien dieser Partei oder Allgemeinheit bereits bekannt waren oder später ohne Zutun und ohne Vertragsverletzung dieser Partei allgemein bekannt geworden sind. Diese Verpflichtungen haben auch keine Gültigkeit gegenüber Behörden oder Gerichten, soweit kein gesetzliches Recht zur Aussageverweigerung besteht.
16.2. Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Während sowie insbesondere nach Beendigung der vertraglichen Zusammenarbeit hat es jeder Vertragspartner zu unterlassen, jedwede Abwerbung oder Beschäftigung – auch über Dritte – von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners, binnen einer Frist von 12 Monaten anzustreben bzw. zu versuchen. Im Falle des Verstoßes verpflichtet sich der verstoßende Vertragspartner dem anderen eine Pönale in der Höhe eines (bisherigen) Bruttojahresgehaltes des Mitarbeiters zu bezahlen. Diese Regelung schränkt darüberhinausgehende Ansprüche nicht ein.

17. Höhere Gewalt

17.1. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre der SGA, bspw. Betriebs- und Verkehrsstörungen, entbinden diese von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Derartige und ähnlich vergleichbare Ereignisse befreien SGA für die Dauer der nachweislichen Behinderung von der zu erbringenden Leistung, ohne dass dem Kunden dadurch Ansprüche auf Preisminderung o.ä. entstehen.

18. Schlussbestimmungen

18.1. Es bestehen keine wie auch immer gearteten mündlichen Nebenabreden. Ergänzungen und Änderungen des Vertragstextes bedürfen stets der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für das Abkehren vom Schriftformgebot selbst.
18.2. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen AGB unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – außer gegenüber Verbrauchern – eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).

19. Gerichtsstand und anwendbares Recht

19.1. Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche vereinbaren die Vertragsparteien die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss der Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts und die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am ordentlichen Unternehmenssitz von SGA. Sofern zwingende Bestimmungen des KSchG idgF nicht entgegenstehen, gilt das sachlich in Betracht kommende Gericht für 4910 Pattigham als vereinbart.

 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.